Mitglied werden und die Gemeinde mittragen

Unsere Gemeinde lebt vom gemeinsamen Gebet, der Teilnahme an den Sakramenten und der Mitarbeit ihrer Mitglieder. Mit Ihrer regelmäßigen Unterstützung tragen Sie Verantwortung für die Kirche.

Gemeindeleben und formelle Mitgliedschaft

Zu unseren Gottesdiensten sind alle willkommen. Für den Kirchenbesuch und das Kennenlernen der Gemeinde sind weder ein Antrag noch ein Mitgliedsbeitrag erforderlich.

Die formelle Mitgliedschaft verbindet die regelmäßige Teilnahme am kirchlichen Leben mit Verantwortung für die Gemeinde: regelmäßigen Beiträgen, Mithilfe und Mitwirkung nach den Regeln der Pfarrsatzung.

So werden Sie Mitglied

  1. Voraussetzungen kennenlernenLesen Sie die Voraussetzungen nach der Pfarrsatzung und die Hinweise zur Teilnahme am Gemeindeleben.
  2. Beitrag festlegenNutzen Sie den Beitragsrechner, um Ihren regelmäßigen Beitrag im Verhältnis zu Ihrem Einkommen festzulegen. Wählen Sie, ob Sie monatlich oder jährlich zahlen möchten.
  3. Antrag ausfüllenFüllen Sie den Antrag online aus oder geben Sie das ausgefüllte Papierformular in der Kirche ab. Tragen Sie den gewählten Beitrag und Ihre Telefonnummer ein. Die Aufnahme erfolgt nach dem Segen des Pfarrers.
  4. Beitragszahlung einrichtenRichten Sie die Überweisung gesondert bei Ihrer Bank ein, zum Beispiel als Dauerauftrag, oder entrichten Sie den Beitrag persönlich an der Kerzenkasse. Der Antrag löst keine Zahlung aus.

Regelmäßige Unterstützung

Mitgliedsbeiträge helfen bei der Erhaltung der Kirche, den liturgischen Aufgaben, der Wohltätigkeit und dem Gemeindeleben. Berücksichtigen Sie dabei Ihr Einkommen und die tatsächlichen Ausgaben der Gemeinde. Der Rechner zeigt, welchem Anteil Ihres Einkommens Ihr Beitrag entspricht.

Wie kann ich den Beitrag entrichten?

  • Persönlich an der Kerzenkasse mit dem Vermerk „Mitgliedsbeitrag“, monatlich oder jährlich.
  • Per Überweisung auf das Gemeindekonto, zum Beispiel als Dauerauftrag.

Gemeinschaft und Verantwortung

  • Teilnahme am kirchlichen Leben als verantwortliches Glied der Gemeinde.
  • Die Namen kirchlich eingebundener Ehepartner und ihrer Kinder werden im ständigen Gedenkbuch geführt und bei jeder Göttlichen Liturgie während der Proskomidie im Gebet erwähnt.
  • Stimmrecht in der Gemeindeversammlung und das Recht, kirchliche Amtsträger zu wählen und selbst gewählt zu werden, nach der Gemeindesatzung.
Voraussetzungen nach der Gemeindesatzung

Nach Nr. 11 können orthodoxe Christen ab 21 Jahren Mitglieder werden, die mindestens einmal im Jahr beichten und die Kommunion empfangen, Mitgliedsbeiträge entrichten und sich um das sittliche und materielle Wohl der Gemeinde kümmern.

Nr. 13 beschreibt das Stimmrecht und die Teilnahme an Wahlen für Mitglieder, die ihre Beiträge regelmäßig leisten.

Warum ist die Unterstützung wichtig?

Die Erhaltung der Kirche und die Teilnahme am Gemeindeleben sind Ausdruck der Liebe und Dankbarkeit gegenüber Gott. In der alten Kirche brachten Gläubige den Zehnten. Heute ruft die Kirche dazu auf, regelmäßig nach Gewissen und Möglichkeiten zu helfen.

„Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, nicht widerwillig oder gezwungen; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“ (2 Kor 9,7)

Weitere Schriftstellen: Spr 3,9; Mal 3,10; 1 Chr 29,5.

Spendenbescheinigung

Am Jahresende stellt der Kassenwart die Spendenbescheinigung über Ihre Beiträge für das Finanzamt aus. Fragen dazu können Sie in der Gemeinde klären.